Wer sein Teilzeitstudium gerne via BAföG unterstützt sehen möchte, der wird unter Umständen enttäuscht sein. Berufsbegleitend studieren ist leider keine Studienform, die im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu den unterstützen Varianten zählt. Das Gesetzt fokussiert ganz klar auf das Vollzeitstudium oder die Vollzeitausbildung. Aus diesem Grund ist das nebenbei Sudieren in einem ausgewiesenen Teilzeitstudiengang leider nicht BAföG-fähig. Wer sich nicht für einen Teilzeitstudiengang entschieden hat, aber beispielsweise aufgrund einer Schwangerschaft oder wegen der Erziehung eines Kindes nicht die volle Studienzeit anwesend ist, kann gegebenenfalls doch zu den BAföG-Empfängern zählen.