Wer bekommt das Meister-BAföG?
Förderungsfähig sind verschiedene Ausbildungen. Grundsätzlich werden werden Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf die nachfolgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, gefördert:
Erzieher
Techniker
Fachkaufleute
Fachwirt
Industriemeister
Fachkrankenpfleger
Programmierer
Betriebsinformatiker
Betriebswirt
Bilanzbuchhalter / Controller / Steuerfachwirt
oder eine vergleichbare Qualifikation anstreben. Voraussetzung hierfür ist eine anerkannte und abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Sollte bereits eine vergleichbar hohe berufliche Qualifikation bestehen, z.B. ein abgeschlossenes Studium, so besteht kein Anspruch auf die Förderung.