Habe auch mal gegoogled:

Verkehrsmittel spielt keine Rolle: Das Finanzamt berücksichtigt die Kilometerpauschale von 30 Cent grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel. In welcher Höhe Ihnen tatsächlich Aufwendungen entstanden sind, ist unerheblich.

Öffentliche Verkehrsmittel: Die Entfernungspauschale können Sie also auch ansetzen, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen – dazu gehören auch Taxis. Falls Ihre Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale anzusetzenden Betrag übersteigen, können Sie diese übersteigenden Aufwendungen zusätzlich ansetzen. Seit 2012 überprüfen die Finanzämter nicht mehr tageweise, ob die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel die Pauschale übersteigen. Jetzt wird nur noch jahresbezogen ermittelt, ob die Entfernungspauschale oder die Summe der Fahrpreise höher ist. Die Begrenzung der Entfernungspauschale auf jährlich 4.500 Euro greift nach Auffassung des Finanzgerichts Münster für alle Teilstrecken, die nicht mit dem eigenen PKW zurückgelegt werden. Dies gelte auch, wenn mehrere öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden (FG Münster, Urteil vom 01.04.2014, Az. 11 K 2574/12 E).

Pendlerpauschale / Entfernungspauschale / Kilometergeld / Fahrtkosten zur Arbeit - Finanztip