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Thema: Angebot und Rechnung zusammen schreiben ?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Junior
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    Angebot und Rechnung zusammen schreiben ?

    Moin,

    ein Bekannter von mir hat vor ca 2 Monaten ein Kleingewerbe angemeldet und sich selbstständig gemacht. ( Er ist im Handwerk tätig. ) Er schreibt seine Angebote mit Angebot/Rechnung. Also beides zusammen. Sein Steuerberater sagte das ist so ok. Weiß jemand ob sowas erlaubt ist?Er meinte auch er hat jemanden vom Finanzamt Angebote gezeigt und auch von dort kam wohl "alles ok" was ich irgendwie nicht glaube kann.

  2. #2
    Senior
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    Was ist das für eine Frage?
    Wenn ein Steuerberater das Okay gibt und das Finanzamt auch "Alles ok" sagt ist das doch wohl Richtig und Legal oder?
    Inaktiv

  3. #3
    Unterbuchsen King Avatar von VTK
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    Da würde ich mich jetzt nicht drauf verlassen. Im Prinzip kann es beiden am Arsch vorbei gehen.

    Meiner Meinung nach muss zurerst das Angebot machen, Kunde nimmt an und erst damit ist der Kaufvertrag geschlossen.
    Wenn er vorher mit dem Kunden mündlich/schriftlich einen Festpreis ausmacht, sieht das ganze natürlich anders aus. Andererseits kann man sich das Angebot schreiben dann auch schenken. Bisschen merkwürdig das ganze...

  4. #4
    Senior
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    Genau und beide Riskieren ihren Job in dem Sie einfach alles okay sagen IST klar.
    Inaktiv

  5. #5
    Senior Avatar von F1r3st0rm
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    Steuerrechtlich ist es in der Tat vollkommen Latte ob beides zeitgleich passiert. Vertragsrechtlich muss das ganze allerdings getrennt von einander stattfinden (war selbst mehrere Jahre selbstständig). Ein Angebot ist wie der Name schon sagt nur eine Willenserklärung von Seiten des Auftragnehmers. Alleine mit einem Angebot kommt kein Vertrag zustande. Dazu benötigt es die Einwilligung des Auftraggebers. Erst danach kann die Rechnung erfolgen. Beide Schriftstücke müssen eigentlich auch unterschiedliche Nummernkreise haben, was die Auftrags-/Rechnungsnummer angeht.

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  7. #6
    Junior
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    Was sollen zuständige Behörden denn dazu sagen? Ich bin mir relativ sicher, dass die Auskünfte bisher eher den Inhalt der Dokumente bewertet haben - also ob alle pflichtangaben auf der Rechnung und dem Angebot enthalten sind und damit Gültigkeit besitzen. Den Behörden wird es vermutlich egal sein, ob die Dokumente gleichzeitig erstellt werden.
    Selbst wenn zwischen der Erstellung des Angebots und dem der Rechnung keine schriftliche Angebotsannahme des Kunden vorliegen sollte, wird den Behörden das so lange egal sein, bis ein Kunde Klagt - und in diesem Fall bin ich mir sicher, dass dein Kumpel schnell eine Gutschrift zücken wird, oder die Rechnung nicht fakturiert.

    Worauf möchtest du denn hinaus?

  8. #7
    Anfänger Avatar von Cavemen
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    Ziemlich verwirrend, deine Frage.

    Dem Finanzamt ist ein Angebot ziemlich egal da es steuerlich keine Relevanz hat, sofern keine Kosten für die Angebotserstellung berechnet werden.

    Ein Angebot kann lediglich im Innenverhältnis zwischen Kunde und Unternehmen eine Rolle spielen.

    Für das Finanzamt ist eine ordentliche kfm. Rechnung mit entsprechenden Inhalten (RN Nr. , MwSt. etc.,) wichtiger dazu der Geldfluss (Kontoauszüge, Kasse o.a.) .
    Auch eine entsprechende Buchhaltung in schriftl. Form mit Einnahmen und Ausgaben ist unabdingbar.

    Zum Thema Steuerberater will ich nichts sagen, jedoch sollte man sich diese Herren und Damen genau anschauen.

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