Ziemlich verwirrend, deine Frage.

Dem Finanzamt ist ein Angebot ziemlich egal da es steuerlich keine Relevanz hat, sofern keine Kosten für die Angebotserstellung berechnet werden.

Ein Angebot kann lediglich im Innenverhältnis zwischen Kunde und Unternehmen eine Rolle spielen.

Für das Finanzamt ist eine ordentliche kfm. Rechnung mit entsprechenden Inhalten (RN Nr. , MwSt. etc.,) wichtiger dazu der Geldfluss (Kontoauszüge, Kasse o.a.) .
Auch eine entsprechende Buchhaltung in schriftl. Form mit Einnahmen und Ausgaben ist unabdingbar.

Zum Thema Steuerberater will ich nichts sagen, jedoch sollte man sich diese Herren und Damen genau anschauen.