Steuerrechtlich ist es in der Tat vollkommen Latte ob beides zeitgleich passiert. Vertragsrechtlich muss das ganze allerdings getrennt von einander stattfinden (war selbst mehrere Jahre selbstständig). Ein Angebot ist wie der Name schon sagt nur eine Willenserklärung von Seiten des Auftragnehmers. Alleine mit einem Angebot kommt kein Vertrag zustande. Dazu benötigt es die Einwilligung des Auftraggebers. Erst danach kann die Rechnung erfolgen. Beide Schriftstücke müssen eigentlich auch unterschiedliche Nummernkreise haben, was die Auftrags-/Rechnungsnummer angeht.




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