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Thema: Google GSuite/Unlimited bald Geschichte...?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    De jure ist es so dass eine Änderung im laufenden Vertrag übereinstimmende Willenserklärungen beider Seiten benötigen. Dass viele Firmen das aber einfach so machen, wie es ihnen gerade passt (zuletzt zB vodafone oder davor McFit), ist aber auch Fakt.

    Außerdem wird nicht unbegrenzter Speicherplatz versprochen, sondern nur "so viel, wie Sie benötigen". Gemeint sein dürfte damit: ein verhältnismäßiges Maß, dass für die Ausübung des Gewerbezwecks nachvollziehbar besteht.

    Unbegrenzt bedeutet auch nicht, dass es zugleich unlimitiert ist.

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  3. #2
    Senior Avatar von Rohrverleger
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    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    De jure ist es so dass eine Änderung im laufenden Vertrag übereinstimmende Willenserklärungen beider Seiten benötigen. Dass viele Firmen das aber einfach so machen, wie es ihnen gerade passt (zuletzt zB vodafone oder davor McFit), ist aber auch Fakt.
    Man sollte dabei aber nicht vergessen wo Dropbox seinen Sitz hat
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    Mit DE Juristik sollte man da also nur sehr schwer weiterkommen und klagen kann man nur im entsprechenden Land mit entsprechenden Anwalt mit Zulassung dort. Kann mir nur sehr schwer vorstellen dass irgendeiner von den Datenhordern von Raubkopien es darauf ankommen lässt im Ausland zu klagen.
    Firmen die wirklich darauf aus sind dieses Angebot seriös zu nutzen werden diesen Klageweg sowiso nicht notwendig haben, weil die sich auch so vorher einig werden, Bzw. werden diese meisten Firmen auch in der Lage sein von Google gehört zu werden und sich auch mit denen einig zu werden. Beide Seiten wissen was es kostet diesen Speicherplatz bereitzustellen. Wenn also jemand wie Siemens auf der Matte steht wird Google auch bereitsein zu verhandeln wenn es um "weiterhin" "unlimited" Speicher geht.
    Wenn aber irgendeine "fake" Firma ankommt die meistens sogar auch noch nicht einmal eine unzureichende Webpräsenz aufzuweisen hat, was wird wohl Google oder auch Dropbox wohl langfristig machen?


    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Außerdem wird nicht unbegrenzter Speicherplatz versprochen, sondern nur "so viel, wie Sie benötigen". Gemeint sein dürfte damit: ein verhältnismäßiges Maß, dass für die Ausübung des Gewerbezwecks nachvollziehbar besteht.

    Unbegrenzt bedeutet auch nicht, dass es zugleich unlimitiert ist.
    Genau so sieht es aus. Die sind nicht so blöd, wie Google es damals war und lassen sich diese Hintertür direkt offen

    Ich denke mal gerade jetzt am Anfang werden die das Spiel erstmal noch schön mitspielen um ordentlich Neukunden abzugreifen und erst einmal kurzfristig gut Geld in die Kasse zu spülen. Aber so bald denen der Speicher ausgeht, bzw. das Nachkaufen von Speicher mehr Kosten verursacht als die Neukunden reinbringen, wird man sich die bestehende Kundschaft ganz genau anschauen.
    Der Unterschied von Dropbox zu Google ist, die sind wesentlich kleiner und deren Mittel sind lange nicht so unbegrenzt wie es bei Google der Fall war.

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  5. #3
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    Zitat Zitat von Rohrverleger Beitrag anzeigen
    Man sollte dabei aber nicht vergessen wo Dropbox seinen Sitz hat


    Mit DE Juristik sollte man da also nur sehr schwer weiterkommen und klagen kann man nur im entsprechenden Land mit entsprechenden Anwalt mit Zulassung dort.
    So sehr ich deine Beiträge meist schätze, in diesem Satz aber ist alles falsch.
    Erstens: Entscheidend ist nicht der Sitz der europäischen Dropbox-Niederlassung. Bei einem internationalen Vertragsverhältnis gilt nicht automatisch die Anwendung des Rechts im Land des Unternehmens, sondern das internationale Privatrecht, denn es besteht sog. freie Rechtswahl. Das bedeutet auch, die Parteien können sich einigen, dass das Recht von Land A oder halt B anzuwenden ist, anstelle des internationalen Privatrechts.

    Bei einem Business-Vertrag hat man die AGB von Dropbox USA und auch die besondere Business-Vereinbarung des amerikanischen Konzerns, und nicht seiner europäischen Niederlassung, zu unterzeichnen.

    In den AGB von Dropbox heißt es daher:
    Diese AGB unterliegen, abgesehen von etwaigen Kollisionsnormen, kalifornischem Recht. Einige Länder (unter anderem EU-Länder) haben Gesetze, die vorschreiben, dass Verträge und Vereinbarungen den lokalen Gesetzen im Land des Verbrauchers unterliegen. Dieser Absatz hat keinen Vorrang vor diesen Gesetzen.

    Mit den Kollisionsnormen sind die sog. zwingenden Verbraucherschutzvorschriften gemeint. Dass Dropbox diese für deutsche Kunden umsetzt, sieht man z.B. daran, dass es den seit einigen Monaten vorgeschriebenen Link "Verträge hier kündigen" im Footer gibt, speziell für deutsche Kunden: https://www.dropbox.com/support/de-cancel-contract


    Das Gleiche bzgl. kalifornischem Recht findet sich in der Business-Vereinbarung unter Ziff. 14.4:
    DIE VEREINBARUNG UNTERSTEHT KALIFORNISCHEM RECHT UNTER AUSSCHLUSS DER REGELUNGEN DES INTERNATIONALEN PRIVATRECHTS.


    Zweitens kannst du selbstverständlich auch ein US-Unternehmen aufgrund eines mit Gerichtsstand Kalifornien bestehenden Vertragsverhältnisses vor einem deutschen Gericht verklagen. In dem Fall würde das Gericht einfach einen Gutachter beauftragen, der sich mit kalifornischem Recht auskennt (das würde sehr teuer werden und der Kläger müsste die Kosten vorstrecken). Du kannst dadurch aber genauso einen Titel erstreiten, den du dann über die amerikanischen Behörden vollstrecken kannst.

    Im Übrigen braucht man auch nicht zwingend einen Anwalt, wie du es behauptest. Keine Ahnung, wie es in Irland oder Kalifornien ausschaut, aber in Deutschland braucht man bei Streitsachen vor dem Amtsgericht (das grundsätzlich zuständig ist bei Streitwerten nicht höher als 5.000 €) keinen Anwalt, wobei er zu empfehlen ist, da im Gegensatz zu z.B. Verwaltungsgerichten keine Erforschungen des Sachverhalts von Amts wegen erfolgen. Die pauschale Behauptung, man brauche einen Anwalt, ist also nicht richtig.


    Zitat Zitat von Rohrverleger Beitrag anzeigen
    Kann mir nur sehr schwer vorstellen dass irgendeiner von den Datenhordern von Raubkopien es darauf ankommen lässt im Ausland zu klagen.
    Ich habe ja auch nie gesagt, dass man Dropbox verklagen soll. Der Aufwand wäre ohnehin viel zu groß.

    Zitat Zitat von Rohrverleger Beitrag anzeigen
    Der Unterschied von Dropbox zu Google ist, die sind wesentlich kleiner und deren Mittel sind lange nicht so unbegrenzt wie es bei Google der Fall war.
    So ist es! Wird nicht viel bringen, wenn die Karawane jetzt zu Dropbox zieht.

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  7. #4
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    Es gibt weitere Lösungen für Cloud-Speicher:
    Dropbox, Box, https://www.idrive.com/

  8. #5
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    Aha, hier geht es seit einiger Zeit um Dropbox und du schlägst Dropbox vor.
    Auch Box.com wurde schon oft genannt und aufgrund der Begrenzung auf 5GB/Datei schnell wieder verworfen.
    Und wo steht bei iDrive was von unlimited Cloud? Und wenn es das gibt - scheinbar geht das ja nur über eine Vertriebsanfrage, und bekanntlich ist ein "Preis auf Anfrage" immer deutlich teurer als eine invitatio ad offerendum mit Preisangabe -, was kostet sie?

    iDrive macht keinen guten Eindruck. Schon allein, weil iDrive ja noch mal deutlich kleiner ist als Dropbox und wir fürchten ja schon bei Dropbox, dass der Ansturm von Datenhortern schnell zu einer Reaktion von Dropbox führen wird. Bei iDrive hätte ich ja schon die Befürchtung dass sie schneller zahlungsunfähig wären, als sie es schaffen würden, sich den Datenhortern zu entledigen

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  10. #6
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Dropbox schickt jetzt auch Mails raus das pro Monat nur noch 1TB draufgepackt wird.


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  12. #7
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    Zitat Zitat von Jana-Maria Beitrag anzeigen
    Dropbox schickt jetzt auch Mails raus das pro Monat nur noch 1TB draufgepackt wird.
    Jap ist leider so. Was machen wir denn nun? ._.

  13. #8
    Junior Avatar von Strychwizzer
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    Zitat Zitat von PollMan Beitrag anzeigen
    Jap ist leider so. Was machen wir denn nun? ._.
    Nichts. Das wird jedem Service so gehen wenn die ganzen Heuschrecken im Kreis wandern. Ausser Services wo du wirklich einen fairen Preis für den Speicher zahlst.

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  15. #9
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    Das ging ja sogar schneller als erwartet

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  17. #10
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    Hatten wir doch schon aufgezählt.

    Dropbox macht auch gerade mal 200 Mio Dollar Umsatz (nicht Gewinn!) im Monat.

    Ich bin heilfroh, selbst noch nichts von Google gehört zu haben, lade aber auch nur noch sehr wenig neu hoch.

    Im Falle des Falles müsste man ohnehin ja nur für seine zukünftigen Files ein neues Zuhause finden und hätte dafür sogar noch 60 Tage Zeit. Die Bestandsdaten bleiben dann noch mal 2 Jahre bei Google Drive, also müsste man erst innerhalb dieser zwei Jahre eine Alternative finden.

    Am günstigsten mit 1€/TB-Monat im 1-Jahres-Vertrag wäre 1fichier in Sachen Hot Storage. Amazon Glacier Deep Archive wäre genauso teuer, aber halt nur für Cold Storage geeignet. Weiterhin wird 1f von rclone unterstützt.

  18. #11
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    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Am günstigsten mit 1€/TB-Monat im 1-Jahres-Vertrag wäre 1fichier in Sachen Hot Storage. Amazon Glacier Deep Archive wäre genauso teuer, aber halt nur für Cold Storage geeignet. Weiterhin wird 1f von rclone unterstützt.
    Ja gut aber ist doch auch irgendwie keine Lösung. Als würden die Leute jetzt real anfangen 1€ pro TB zu bezahlen.

  19. #12
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    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Ich bin heilfroh, selbst noch nichts von Google gehört zu haben, lade aber auch nur noch sehr wenig neu hoch.
    Kommt leider noch, ich hatte seit Monaten nichts hochgeladen und habe generell nur relativ "wenig" (12tb) Platz benutzt und trotzdem haben sie sich jetzt gemeldet.

  20. #13
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    Was ist denn deine Alternative?

  21. #14
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    1€ im Monat für ein TB ist doch schon unschlagbar?

    Mal angenommen, du hast einen Speicherbedarf von 180 TB, dann brauchst du 11x18 TB, wenn dir ein RAID5 reicht.

    18 TB kosten derzeit 289 €, also 16 €/TB. Bei 180 TB netto bist du also bei 3179 € = 17,66 €/TB.

    Für das Geld kannste also knapp 18 Monate lang deine Daten bei 1fichier lassen und sie übernehmen das Risiko, dass eine Platte ausfällt. Und RAID5 ist in dem 1€/TB auch schon inkludiert, wie auch jeglicher Traffic.

    Der kommt ja noch dazu! Wenn man seine Platten zu Hause stehen lassen will, hat man meist den geringen Upload des Hausanschlusses. Bei 1fichier im Datenzentrum kriegt man problemlos über 1 Gbit/s. Würde man stattdessen Colocation vorziehen, dann zahlt man beim Colocation-Anbieter halt entsprechend für das Rack und den Internetanschluss, für Strom (der bei 1fichier ja auch schon drin ist) und für jedes GB.

    Und zu guter Letzt: fast genauso teuer wie die Platten selbst ist ja auch die Technik, in der die Platten eingebaut werden, die man ebenfalls kaufen müsste oder aber 1fichier nutzt, wo diese Kosten schon inkludiert sind.

    Also: 1€/TB ist m.E. sogar günstiger, als wenn man es selbst hosten würde. Auch der Aufwand, der mit einem Selfhosting verbunden ist (die Technik überhaupt mal zu errichten und in Betrieb zu nehmen und zu halten) darf nicht unterschätzt werden und ist bei dem 1€/TB-Angebot ja auch schon mit dabei.

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  23. #15
    Junior Avatar von Strychwizzer
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    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Würde man stattdessen Colocation vorziehen, dann zahlt man beim Colocation-Anbieter halt entsprechend für das Rack und den Internetanschluss, für Strom (der bei 1fichier ja auch schon drin ist) und für jedes GB.
    Brauchst du ja nichtmal unbedingt mehr. Gibt genug deutsche Provider die Storage in Demand mit Schnittstellen anbieten da tuts dann der "normale" Hetzner Host mit Verbindung auf den Storage Service. Ausser du willst dir den Traffic zum Teil sparen dann musst du dich halt daneben stellen und nen crosslink legen lassen.

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