Die Seite anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html beschreibt es wie folgt:
Fall 1:Grundsätzlich darf der Urheber bestimmen, was mit seinem Werk passiert. Das in Deutschland traditionelle Recht der Privatkopie ist eine Ausnahme von dieser Regel.
Die erlaubte Kopie
§53 Abs.1 UrhG beschreibt, wann die Kopie eines fremden Werkes erlaubt ist. Für unsere Zwecke ist folgender sinngemäßer Auszug wichtig:
Wenn ein Mensch
einzelne Vervielfältigungen
eines fremden Werks
für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck
herstellt
und diese weder verbreitet noch veröffentlicht
und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit Anfang 2008),
ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt.
Ich nehme den Tatort, welcher Frei empfangbar (also ohne Verschlüsselung) im TV läuft, auf meinem gekauften Reciever der Marke Dreambox auf und teile es mit einem Freund.
Ich umgehe damit keinen Kopierschutz und handele im Sinne der Privatkopie.
Das dürfte mMn. legal sein.
Fall 2:
Ich nehme eine Folge des Dschungelcamps in HD mit meinem Reciever auf und verteile diese.
Meine Dreambox ist kein zertifizierter Reciever meines Sat oder Kabel Anbieters. Daher werde ich technisch dort einen Kopierschutz umgehen müssen.
Das dürfte mMn. illegal sein.
Fall 3:
Ich lade dann doch lieber den Tatort hoch, aber der link dazu bleibt nicht bei dem Freund sondern verbreitet sich.
Das dürfte dann nicht mehr unter die Privatkopie fallen, also mMn. illegal.
Da die meisten Datenträger einen (egal ob wirksamen oder nicht) Kopierschutz haben, bin ich wie dAKTa der Meinung dass das ab da illegal wird.




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