Ich würde gar nicht von Spekulationen sprechen. Bei Bezahlungen von eindeutigen Diensten kann man jemanden packen. Die Frage ist viel mehr, ob sie sich jemanden greifen, oder aber "Vom Winde verweht" spielen. Und dann ist auch die Frage der verwertbaren Beweise. Immerhin gibt es da wieder den Unterschied zwischen einer Schenkung und einer Zahlung für bestimmten Zweck. Bestes Beispiel sind die lieben Hausfrauen bei SpiegelBest, die nur Geld spendeten, mit dem wieder neue Ebooks gekauft werden konnten. Auch wenn man den tatsächlichen Verwendungsgrund nicht kannte, gab es trotzdem eins aufs Näschen.
Am Ende spielt dann eben eine Mischung aus Indizien, Beweisen und natürlich Geschick von Kläger und Verteidiger eine maßgebliche Rolle - ach und nicht zu vergessen, der Wille die Leute auch wirklich zu fassen (Nutzer).




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