Es gibt kein Gesetz, dass dich verpflichtet einen Anruf entgegen zunehmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich dabei um einen anonymen Anruf handelt oder nicht. Etwas anderes ist es, wenn du z.B. eine Rufbereitschaft hast, aber das ist dann eine vertragliche Regelung.
Für anonyme Anrufe gibt es jedoch einen Gesetzestext, der eine Beschränkung einführt. Z.B.: UWG §7. Hier wird festgelegt, dass unter anderem bei Werbeanrufen oder bei Verkauf/Kauf-Gesprächen keine Unterdrückung der Nummer vorliegen darf.
Laut TKG §102 hast du übrigens gesetzlich das Recht zu entscheiden, ob du deine Nummer übermitteln möchtest oder nicht.




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