Zitat Zitat von Jana-Maria Beitrag anzeigen
Lehn dich zurück, er ist in der Beweispflicht. Und auch nur bei Vorsatz wärst du schadensersatzflichtig.
Und bei 450€ wird er auch nicht klagen weil er wissen wird das nach 1 Jahr jedes Gericht so eine Klage als grundlos zurückschmettern würde.
Ok, ich habe auch nochmal in das Gerichtsurteil (zustande gekommener Vergleich) reingeschaut, dort steht u.a.

Die Parteien sind sich ferner darübereinig, dass die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom XX.XX.2018 gegenstandslos ist und aus der Kündigung vom XX.XX.2018 der Beklagten keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden.
Bedeutet das nicht auch, dass nach diesem Beschluss eh keinerlei Forderungen mehr gestellt werden können (z.B. auch keine Schadensersatzforderungen?)? Schließlich hätten etwaige/angebliche Schadensersatzforderungen ja dann auch beim Gerichtstermin zursprache kommen können..