Beim Widerspruch des Mahnbescheids kann man eigentlich kein großen Fehler machen.
Datum eintragen, evtl noch die Geschäftsnummer (falls noch nicht vorhanden)eintragen,
ein Kreuz setzen und Unterschreiben.

Wichtig für später, wenn es vor Gericht geht, daß du beweisen kannst das du ohne den
Laptop im Außendienst warst.