Zitat Zitat von vaGem Beitrag anzeigen
Beim Widerspruch des Mahnbescheids kann man eigentlich kein großen Fehler machen.
Datum eintragen, evtl noch die Geschäftsnummer (falls noch nicht vorhanden)eintragen,
ein Kreuz setzen und Unterschreiben.

Wichtig für später, wenn es vor Gericht geht, daß du beweisen kannst das du ohne den
Laptop im Außendienst warst.
Ich habe heute den Mahnbescheid persönlich beim zuständigen Mahngericht abgegeben, bin extra zu einer Rechtspflegerin gegangen und habe das zusammen mit denen ausgefüllt (waren sehr kooperativ dort). Also den Mahnbescheid habe ich komplett widersprochen.

Ich weiß, dass ich zu 1000% keinen Schaden begangen habe. Der Ex-Arbeitgeber hat auch im Schreiben nicht geschrieben, wann genau der Schaden passiert sein soll, keine Reparatur-Rechnung oder Belege usw...

Ich habe noch eine Fahrtkostenabrechnung, die zeigt, dass ich in den letzten Monaten im Außendienst war und keinen Zugriff auf Laptop/Telefon im Büro hatte.

Ich weiß aber auch, dass mein Ex-Arbeitgeber ein mieses Schwein ist und der sich nicht scheuen wird, Dokumente zu fälschen oder noch dort arbeitende "Kollegen" dazu bringen wird, gegen mich falsch auszusagen. DAmit muss ich rechnen, dass plötzlich "angebliche Zeugen" gegen mich auftreten.

Ich hatte nie ein Schuldeingeständnis unterschrieben und kann nachweisen, dass der Ex-Arbeitgeber erst jetzt (nach meiner Kündigungsschutzklage) mit dem Schadensersatz von 2018 ankommt.

Ich weiß halt nicht wie meine Chancen stehen und befürchte, dass ich nochmal einen Nervenzusammenbruch bekommen könnte, wenn ich wirklich vor Gericht müsste und am Ende Unrecht gegen mich gesprochen werden könnte.

Habe im Internet einen Prozesskostenrechner gefunden, der besagt, dass bei einem Streitwert von ca. 450 € am Ende ca. 1.600€ Gesamtkosten (Prozess+Anwaltskosten) entstehen.

Diesen Betrag im Hinterkopf zu haben lässt mich nicht mehr ruhig schlafen...