Das Bundesverfassungsgericht hat neulich entschieden, dass die Entfernungspauschale wieder ab dem ersten Kilometer eingeführt werden muss. Der Bundestag hat das befolgt und auch die zwischenzeitlich abgeschaffte Möglichkeit, höhere Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln abzusetzen, wieder eingeführt. Die Entfernungspauschale wird unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel gewährt.
Beim Pendeln zur regelmäßigen Arbeitsstätte werden als Pauschale 30 Cent pro km der einfachen Strecke angesetzt.
Das heißt für dich konkret:
Die Pauschale wird mit 70 km * 0,30 €/km = 21,00 Euro pro Arbeitstag kalkuliert. Bei - mal angenommen - 20 Arbeitstagen pro Monat sind das 420 Euro, die du von der Steuer absetzen kannst. Das ist also wesentlich mehr als die Bahnfahrt kostet. Es schadet nix, wenn du die Frage in den Steuerformularen nach Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel beantwortest.
(Da sieht man mal, wie billig Bahnfahren ist!)