In Pädagogischen Berufen wird standardmäßig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verlangt, das ist sogar Gesetzlich vorgeschrieben.
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für "kinder- und jugendnahe Tätigkeiten"
Bereits am 14. Mai 2009 hatte der Bundestag (BT) Änderungen im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) beschlossen, die bereits am 16. Juli 2009 als "Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes" (BZRG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Diese sind am 1. Mai 2010 in Kraft getreten.
Mit der Änderung ist ein sog. erweitertes Führungszeugnis für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten eingeführt worden. Sinn ist es, Arbeit- und Dienstgebern in einem höheren als dem bisherigen Umfange zu ermöglichen zu eruieren, ob Stellenbewerber bzw. Mitarbeiter wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Damit werden Vorgaben des Bundesjustizministeriums umgesetzt: Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder hatten bereits am 12. Juni 2008 einen Beschluss vorbereitet, der diese Neuregelung als wichtigen Teil eines wirksamen Schutzes der Kinder und Jugendlichen vorsah.
Quelle: https://www.vibss.de/vereinsmanageme...hrungszeugnis/





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