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Thema: Tausende Kundendaten in Gefahr: Der Chemical Love-Shop hat alles mitgeloggt

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Senior Avatar von maz
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    Das Problem ist hier doch weniger das Zahlungsmittel als der Briefkasten. Klar, man kann sich die Drogen an einen fremden Briefkasten schicken lassen und sie dort abholen, aber das ist aufwändig und auch unsicher. Dann kann man sich vermutlich auch irgendwo ein Schliessfach unter falschem Namen geben lassen, das kostet aber etwas. Schlussendlich ist es doch einfacher man holt sich die Drogen bei einem lokalen Dealer oder noch besser man verzichtet einfach darauf. Die Besteller waren ja vermutlich meist nicht gross Abhängig von den Drogen.
    Geändert von maz (15.05.2016 um 19:51 Uhr)

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  3. #2
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Zitat Zitat von mazleu Beitrag anzeigen
    Das Problem ist hier doch weniger das Zahlungsmittel als der Briefkasten.
    Es geht mehr um was anderes: Es ist den Leuten egal, denn die meisten interessiert es nicht, dass sämtliche RL-Verweise nachverfolgbar sind.

    Der Erste ignoriert alles und kauft ungeschützt ein direkt zu sich nach Hause(weil es schon sicher sein wird).
    Der Zweite achtet zwar drauf, dass sein Stoff wo anders hingeliefert wird, vergisst aber eine sicher Zahlungsweise zu wählen(weil es schon sicher sein wird).
    Der Dritte achtet auf beide Punkte, aber vergisst die Zurück-Verfolgbarkeit seiner Zahlungsweise abzuchecken (weil es schon sicher sein wird).

    Am Ende sieht es doch so aus, dass je mehr Aufwand dafür betrieben werden muss sich abzusichern, desto uninteressanter wird das Angebot für einen. Je weniger jemand Ahnung hat und umso mehr er denkt, "dass es schon sicher ist", desto eher wird er der Sache nachgehen.

    Da fällt mir ein, ich hatte ein Argument vergessen, was sich in des Bekannten Hirn festsetzte und ich glaube ihr kennt das irgendwoher:

    Die Interessieren sich eh nicht für die Käufer. Die wollen, wenn eh nur die Betreiber haben.
    Da muss man mal sehen mit welcher Sicherheit Leute bei sowas an den Start gehen, ohne in geringster Form Ahnung zu besitzen.

    Nur ist es eine erwiesene Sache, dass wenn man seine Daten so schön preisgibt, man dann auch nicht übersehen wird (immerhin bleibt ja der ganze Ermittlungsaufwand erspart).

    Zitat Zitat von SAM Beitrag anzeigen
    ..einfach einen Nick wählt, aber trotzdem seine RL Email-Adresse angibt...
    So traurig und doch so wahr.
    Geändert von Unlimiter (15.05.2016 um 12:46 Uhr)

  4. #3
    Des Todes dunkler Bruder Avatar von Dalvik
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    ebenfalls ist es den behörden nicht gelungen die server zu beschlagnahmen.
    das war auch eine falsche information und in weiterer folge haben sie korrigiert dass die beschlagnahmten server nur als proxies fungiert hatten.
    korrekt. die behörden haben keine kundendaten.
    So viel zu "jeder, der auf RL-Addresse bestellt hat, ist gefickt" und Vorladungswelle ala Shiny-Flakes.

  5. #4
    ROT-26-Spezialist Avatar von Cannonau
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    Die Interessieren sich eh nicht für die Käufer. Die wollen, wenn eh nur die Betreiber haben.
    Was sie wollen, ist ohnehin irrelevant. Vergehen nach §29 ff. BtMG sind sog. Offizialdelikte, das heißt, der Staat muß sie verfolgen, sobald er Kenntnis von ihnen hat. Auch der versuchte (!) Erwerb ist in D schon strafbar. Bei per BtMG "geringen Mengen" kann der StA das verpflichtend zu eröffnende Verfahren wg. Geringfügigkeit (auch unter Auflagen) wieder einstellen, muß er aber nicht.

    Die Straftatbestände im Einzelnen sind hier sehr schön erklärt.

    Ich finde wichtig, daß auch das den Interessenten mal erklärt wird. Es bedeutet im Prinzip: Deutsche werden dann Post bekommen, sobald sie als möglicher Täter identifiziert werden, ob es über die Zahlung, IP, Mail- oder Versandadresse geschieht, ist zunächst egal.

    Wollen wir hoffen, daß die Daten inzwischen tatsächlich vernichtet sind. Sicher kann sich keiner fühlen, denn solange sie nicht vernichtet sind, besteht prinzipiell noch die Möglichkeit, daß etwas nachkommt, auch nach längerer Zeit noch. ;-)

    Cannonau

  6. #5
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    Es steht hier nicht die gesetzliche Lage im Vordergrund (deswegen habe ich sie unter anderem in sämtlichen Texten nicht hervorgehoben), sondern die Beziehung zwischen dem Denken und Handeln der Person und der tatsächlich (auch bewussten - ja vielen ist es bewusst) Gesetzeslage. Das bringt uns ja zur Frage "Wieso bestellen sich Leute so etwas online" - was unser Ausgangspunkt war.

    Erkläre jemanden: "Wenn du das machst ist es eine Straftat und das sind die Konsequenzen (Liste)". Dir wird dann gesagt: "Das ist mir doch egal, die interessieren sich doch eh nur für die Betreiber".

    Das ist vollkommen normal. Je mehr man etwas will, desto mehr fängt man an negative Aspekte auszublenden oder schön zureden.

  7. #6
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    Kurze Zwischenfrage:
    Sofern bei den folgenden Hausdurchsuchungen nichts gefunden wird, inwiefern soll dann weiter gegen die Personen ermittelt werden? Muss nicht bewiesen werden, dass die Person die Drogen auch wirklich bestellt hat und dann auch noch, dass die Drogen angenommen wurden? Und selbst wenn eine Unterschrift vorhanden ist, beweißt das doch noch lange nicht, dass auch wirklich Drogen im Brief/Paket waren. Bei uns geht der Postbote auch wieder, wenn ich nur einen Strich als Unterschrift abgebe, das ist dem recht egal.

  8. #7
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    https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html (den Paragraphen hat Cannonau schon angeführt)

    Sollte alles hiermit abgedeckt sein. Da steht auch direkt beschrieben, dass der Erwerb verboten ist. Das heißt der Erhalt ist bereits irrelevant, weil du zuvor eine Straftat begangen hättest.

    Muss bewiesen werden, ob du die Drogen gekauft hast? Nun, man könnte sagen sie haben den Beweis durch deine Daten. Läuft es ähnlich ab wie beim Fahren eines fremden Autos so könnte es sein, dass du derjenige bist der Beweisen muss, dass du unschuldig wärst. Hier muss ich aber zugeben, dass ich mich auf ziemlich glatten Eis befinde und es nur eine Vermutung ist. Ansonsten läuft es ja beim Begehen einer Straftat eines Dritten über deine Internetleitung ja auch so ab.

  9. #8
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    Zitat Zitat von Dalvik Beitrag anzeigen

    ebenfalls ist es den behörden nicht gelungen die server zu beschlagnahmen.
    das war auch eine falsche information und in weiterer folge haben sie korrigiert dass die beschlagnahmten server nur als proxies fungiert hatten. korrekt. die behörden haben keine kundendaten.

    So viel zu "jeder, der auf RL-Addresse bestellt hat, ist gefickt" und Vorladungswelle ala Shiny-Flakes.
    Bei welchem Hoster stehen die eigentlich das sie da nicht rankommen? Gibt es wirklich so unkooperative?
    Oder haben sie den einfach noch nicht "verorten" können?

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