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Thema: Tausende Kundendaten in Gefahr: Der Chemical Love-Shop hat alles mitgeloggt

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Des Todes dunkler Bruder Avatar von Dalvik
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    ebenfalls ist es den behörden nicht gelungen die server zu beschlagnahmen.
    das war auch eine falsche information und in weiterer folge haben sie korrigiert dass die beschlagnahmten server nur als proxies fungiert hatten.
    korrekt. die behörden haben keine kundendaten.
    So viel zu "jeder, der auf RL-Addresse bestellt hat, ist gefickt" und Vorladungswelle ala Shiny-Flakes.

  2. #2
    ROT-26-Spezialist Avatar von Cannonau
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    Die Interessieren sich eh nicht für die Käufer. Die wollen, wenn eh nur die Betreiber haben.
    Was sie wollen, ist ohnehin irrelevant. Vergehen nach §29 ff. BtMG sind sog. Offizialdelikte, das heißt, der Staat muß sie verfolgen, sobald er Kenntnis von ihnen hat. Auch der versuchte (!) Erwerb ist in D schon strafbar. Bei per BtMG "geringen Mengen" kann der StA das verpflichtend zu eröffnende Verfahren wg. Geringfügigkeit (auch unter Auflagen) wieder einstellen, muß er aber nicht.

    Die Straftatbestände im Einzelnen sind hier sehr schön erklärt.

    Ich finde wichtig, daß auch das den Interessenten mal erklärt wird. Es bedeutet im Prinzip: Deutsche werden dann Post bekommen, sobald sie als möglicher Täter identifiziert werden, ob es über die Zahlung, IP, Mail- oder Versandadresse geschieht, ist zunächst egal.

    Wollen wir hoffen, daß die Daten inzwischen tatsächlich vernichtet sind. Sicher kann sich keiner fühlen, denn solange sie nicht vernichtet sind, besteht prinzipiell noch die Möglichkeit, daß etwas nachkommt, auch nach längerer Zeit noch. ;-)

    Cannonau

  3. #3
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Es steht hier nicht die gesetzliche Lage im Vordergrund (deswegen habe ich sie unter anderem in sämtlichen Texten nicht hervorgehoben), sondern die Beziehung zwischen dem Denken und Handeln der Person und der tatsächlich (auch bewussten - ja vielen ist es bewusst) Gesetzeslage. Das bringt uns ja zur Frage "Wieso bestellen sich Leute so etwas online" - was unser Ausgangspunkt war.

    Erkläre jemanden: "Wenn du das machst ist es eine Straftat und das sind die Konsequenzen (Liste)". Dir wird dann gesagt: "Das ist mir doch egal, die interessieren sich doch eh nur für die Betreiber".

    Das ist vollkommen normal. Je mehr man etwas will, desto mehr fängt man an negative Aspekte auszublenden oder schön zureden.

  4. #4
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    Kurze Zwischenfrage:
    Sofern bei den folgenden Hausdurchsuchungen nichts gefunden wird, inwiefern soll dann weiter gegen die Personen ermittelt werden? Muss nicht bewiesen werden, dass die Person die Drogen auch wirklich bestellt hat und dann auch noch, dass die Drogen angenommen wurden? Und selbst wenn eine Unterschrift vorhanden ist, beweißt das doch noch lange nicht, dass auch wirklich Drogen im Brief/Paket waren. Bei uns geht der Postbote auch wieder, wenn ich nur einen Strich als Unterschrift abgebe, das ist dem recht egal.

  5. #5
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html (den Paragraphen hat Cannonau schon angeführt)

    Sollte alles hiermit abgedeckt sein. Da steht auch direkt beschrieben, dass der Erwerb verboten ist. Das heißt der Erhalt ist bereits irrelevant, weil du zuvor eine Straftat begangen hättest.

    Muss bewiesen werden, ob du die Drogen gekauft hast? Nun, man könnte sagen sie haben den Beweis durch deine Daten. Läuft es ähnlich ab wie beim Fahren eines fremden Autos so könnte es sein, dass du derjenige bist der Beweisen muss, dass du unschuldig wärst. Hier muss ich aber zugeben, dass ich mich auf ziemlich glatten Eis befinde und es nur eine Vermutung ist. Ansonsten läuft es ja beim Begehen einer Straftat eines Dritten über deine Internetleitung ja auch so ab.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Dalvik Beitrag anzeigen

    ebenfalls ist es den behörden nicht gelungen die server zu beschlagnahmen.
    das war auch eine falsche information und in weiterer folge haben sie korrigiert dass die beschlagnahmten server nur als proxies fungiert hatten. korrekt. die behörden haben keine kundendaten.

    So viel zu "jeder, der auf RL-Addresse bestellt hat, ist gefickt" und Vorladungswelle ala Shiny-Flakes.
    Bei welchem Hoster stehen die eigentlich das sie da nicht rankommen? Gibt es wirklich so unkooperative?
    Oder haben sie den einfach noch nicht "verorten" können?

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