Die Interessieren sich eh nicht für die Käufer. Die wollen, wenn eh nur die Betreiber haben.
Was sie wollen, ist ohnehin irrelevant. Vergehen nach §29 ff. BtMG sind sog. Offizialdelikte, das heißt, der Staat muß sie verfolgen, sobald er Kenntnis von ihnen hat. Auch der versuchte (!) Erwerb ist in D schon strafbar. Bei per BtMG "geringen Mengen" kann der StA das verpflichtend zu eröffnende Verfahren wg. Geringfügigkeit (auch unter Auflagen) wieder einstellen, muß er aber nicht.

Die Straftatbestände im Einzelnen sind hier sehr schön erklärt.

Ich finde wichtig, daß auch das den Interessenten mal erklärt wird. Es bedeutet im Prinzip: Deutsche werden dann Post bekommen, sobald sie als möglicher Täter identifiziert werden, ob es über die Zahlung, IP, Mail- oder Versandadresse geschieht, ist zunächst egal.

Wollen wir hoffen, daß die Daten inzwischen tatsächlich vernichtet sind. Sicher kann sich keiner fühlen, denn solange sie nicht vernichtet sind, besteht prinzipiell noch die Möglichkeit, daß etwas nachkommt, auch nach längerer Zeit noch. ;-)

Cannonau