https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html (den Paragraphen hat Cannonau schon angeführt)
Sollte alles hiermit abgedeckt sein. Da steht auch direkt beschrieben, dass der Erwerb verboten ist. Das heißt der Erhalt ist bereits irrelevant, weil du zuvor eine Straftat begangen hättest.
Muss bewiesen werden, ob du die Drogen gekauft hast? Nun, man könnte sagen sie haben den Beweis durch deine Daten. Läuft es ähnlich ab wie beim Fahren eines fremden Autos so könnte es sein, dass du derjenige bist der Beweisen muss, dass du unschuldig wärst. Hier muss ich aber zugeben, dass ich mich auf ziemlich glatten Eis befinde und es nur eine Vermutung ist. Ansonsten läuft es ja beim Begehen einer Straftat eines Dritten über deine Internetleitung ja auch so ab.




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