Da würde ich mich jetzt nicht drauf verlassen. Im Prinzip kann es beiden am Arsch vorbei gehen.

Meiner Meinung nach muss zurerst das Angebot machen, Kunde nimmt an und erst damit ist der Kaufvertrag geschlossen.
Wenn er vorher mit dem Kunden mündlich/schriftlich einen Festpreis ausmacht, sieht das ganze natürlich anders aus. Andererseits kann man sich das Angebot schreiben dann auch schenken. Bisschen merkwürdig das ganze...