Zitat Zitat von Jana-Maria Beitrag anzeigen
Schäden kann er nicht rückwirkend geltend machen, du hast hoffentlich ein Übernahmeprotokoll vom Auszug ob etwas kaputt war oder nicht. Der kann nicht 3 Monate später ankommen und behaupten die halbe Wohnung wäre demoliert gewesen.
Das kann er sogar bis zu 6 Monate. Danach ist es verjährt. Bis 6 Monate ist es aber möglich. Im Protokoll steht ja nur das Ergebnis einer oberflächlichen Begutachtung/Abnahme.

Deshalb: Rechtsschutzversicherung oder Mieterverein!