Wie lange ist das denn jetzt her?
Beschreibung ist etwas schwer nachzuvollziehen. Grundsätzlich müsstest Du das Geld zurückzahlen, wenn er Dir zu viel überwiesen hat.
Ist das aber zu lange her, so kannst Du Dich erst mal auf Entreicherung berufen.
> Du bist davon ausgegangen, dass die Zahlung seine Richtigkeit hatte.
> Du bist mit Freunden Abends raus gegangen und hast gefeiert.
> Du bist nicht mehr im Besitz des Geldes.
Die Punkte würde ich allerdings nicht direkt nennen. Von Entreicherung faseln sollte erst mal bisschen Zeit verschaffen.
Das werden die ggf. versuchen anzufechten aber bis dahin ist Dein Anwalt hoffentlich wieder da.




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