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Thema: Ex-Arbeitgeber fordert Gehaltszahlung zurück (Mahnbescheid Drohung)

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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    Das Schreiben vom Ex-Arbeitgeber habe ich erst gestern (Samstag) erhalten. Das Schreiben vom Ex-Arbeitgeber kommt nicht vom Anwalt, sondern wurde vom Ex-Arbeitgeber selbst verfasst und eine Frist wurde gesetzt (24.04 - also Mittwoch, sonst Drohung von gerichtlichen Mahnbescheid - bleibt wenig Zeit zum handeln, zumal mein Anwalt die Woche komplett im Urlaub ist).

    Der Vergleich vor dem Arbeitsgericht kam im Februar dieses Jahres zustande, mein Ex-Arbeitgeber hat mir das Monatsgehalt quasi nachgezahlt (weil durch den Vergleich erstritten wurde, dass ich noch einen Monat angestellt war und die fristlose Kündigung seitens Arbeitgeber nichtig ist).

    Ich habe damals Arbeitslosengeld erhalten für diesen Monat, war ja nicht abzusehen, dass ich das Monatsgehalt iwann vom Ex-Arbeitgeber zugesprochen bekomme.

    Über den Ausgang des Vergleichs habe ich die Arbeitsagentur in Kenntnis gesetzt (Anfang März) und wenige Tage später einen Brief der Arbeitsagentur erhalten, mit der Auflistung, dass für den Zeitraum vom XX.2018 bis XX.2018 ein Leistungsbetrag in Höhe von XXXX€ gezahlt wurde.

    Im Schreiben von der Arbeitsagentur steht noch:

    Dieser Betrag ist von den vom Arbeitgeber zu erfüllenden Ansprüchen einzubehalten und an mich (Arbeitsagentur) zu überweisen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie vorerst keine Zahlung zu leisten haben. Falls Ihr ehemaliger Arbeitgeber den obigen Betrag nicht überweist, erhalten Sie zur gegebenen Zeit eine entsprechende Mitteilung.

    Es bleiben nicht viele Möglichkeiten. Ich habe zwar das Geld zur Zeit locker sitzen, doch möchte ich es dem Ar***och von Ex-Arbeitgeber nicht zu einfach machen, da dieser ein absoluter Soziopath ist und ich um alles kämpfen mussten, z.B. damals eine Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur (ist der Arbeitgeber verpflichtet und das habe ich erst nach einschalten meines Anwalts bekommen), Arbeitszeugnis trotz mehrerer Aufforderungen nach fast 1 Jahr immer noch nicht erhalten, Erlass einer einstweiligen Verfügung ziehe ich in Betracht, Fahrtgeld trotz genauer Auflistung nicht erhalten usw usw...).

    1. Ich überweise dem Ex-Arbeitgeber bis zur Frist das Geld (jedoch abzgl. der Fahrtkosten die der Ex-Arbeitgeber mir noch immer schuldig ist), dazu einen Brief per Einschreiben/Rückschein mit Begründung (Forderung abzgl. Fahrtkosten).

    2. Ich telefoniere vorher nochmal mit dem Arbeitsamt (bleibt wenig Zeit, die haben auch Feiertag) und frage, ob denen überhaupt vom Ex-Arbeitgeber der Betrag überwiesen wurde.

    3. Ich überweise den Betrag einfach der Arbeitsagentur (Bankverbindung steht ja im Briefkopf vom Schreiben der Arbeitsagentur) und schicke dem Ex-Arbeitgeber einen Brief per Einschreiben/Rückschein, indem ich der Forderung vom Ex-Arbeitgeber widerspreche und angebe, dass ich das Geld bereits der Arbeitsagentur überwiesen habe, da die Leistung an diese übergehen muss. Ob der Ex-Arbeitgeber bereits denen den Betrag gezahlt hat kann ich ja nicht wissen - soll er sich das von denen zurückholen und den Aufwand haben ;-)
    Geändert von €uRoM@§t€r (21.04.2019 um 10:35 Uhr)

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