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Thema: Ex-Arbeitgeber fordert Gehaltszahlung zurück (Mahnbescheid Drohung)

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  1. #1
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Das Arbeitsamt fordert immer zuviel gezahlte Leistungen zurück, allerdings haben sie dazu nur ein Jahr Zeit.
    Dein Arbeitgeber wurde zur Nachzahlung verdonnert und hat darauf 0,0000000000% Recht darauf das du irgendwas zurückzahlst. Das ist einfach nur Schikane seinerseits und du lässt dir das auch noch alles gefallen wie mit dem Arbeitszeugnis.
    Klage dein Arbeitszeugnis ein wenn er auf Fristen nicht reagiert und dazu brauchst du auch keinen Anwalt, kannst dich vorm Arbeitsgericht selber vertreten.

    Lass dir doch von diesen Ex-Arschloch nicht auf der Nase rumtanzen....
    Einzig und allein das Arbeitsamt hat Ansprüche auf Rückzahlungen das zuviel gezahlten ALG1...


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  3. #2
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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    Die Sache ist halt, dass ich keinen Rechtsschutz habe und leider ein absoluter Laie auf dem rechtlichen Gebiet bin :/ mit dem Arbeitszeugnis muss ich auch sagen, dass mein Anwalt da irgendwie luschig reagiert mit seinen Fristsetzungen (der Ex-Arbeitgeber hat sich einfach über jede Frist hinweggesetzt)... Na gut, habe dem Anwalt wie gesagt auch nur eine Pauschale für das Kündigungsschutzverfahren gezahlt und der hat andere größere Fälle...

    Wenn das Arbeitsamt eine Forderung geschickt hätte, hätte ich denen das zurückgezahlt. Die meinen jetzt aber, dass die von mir kein Geld wollen, sondern mein Ex-Arbeitgeber denen das zahlen muss!

    Die Frage ist, wenn der Ex-Arbeitgeber dem Arbeitsamt das Arbeitslosengeld zurückzahlt, muss ich dann dem Ex-Arbeitgeber die Leistung zurückzahlen? Habe mit dem Anwalt nur 5 Minuten gesprochen und den Rest der Woche ist er im Urlaub (er hat mich auch schon drauf hingewiesen, dass die Pauschale so langsam ausgereizt ist und er nur für Arbeitszeugnis+Fahrtkosten hinterher ist). Das der Ex-Arbeitgeber da nicht locker lässt und immer noch stresst konnte ja keiner ahnen.

    Fakt ist, dass ich dem Ex-Arbeitgeber vorerst nix zurückzahle. Trotzdem kann ich nicht ruhig schlafen wenn da jetzt ein gerichtlicher Mahnbescheid etc. kommt, habe keinen Bock auf SCHUFA Eintrag oder ähnliches... Hoffe ihr versteht das.

    @Jana-Maria wenn es so ist, dass der Ex-Arbeitgeber 0,0% ein Recht darauf hat, dass ich dem was zurückzahlen muss, wäre ja super bist du dir da sicher? Auch wenn der dem Arbeitsamt das zurückzahlt?

    Vielen Dank an alle für eure Hilfe!

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