Also rein rechtlich betrachtet ist diese Diskussion ja nichts Neues, sie hat lediglich wieder neues Holz aufs Feuer gelegt.
Es gibt zu diesem Thema seitenweise Diskussionen und Standpunkte. Dabei wird von der einen Seite ausgesagt, dass eine explite Genehmigung zur Weiterveröffentlichung vom Fotografen erfolgen muss, da ansonsten die Abmahnung droht.
Dagegen spricht die Gegenseite, dass eine konkludente Einwilligung unterstellt werden kann, wenn der Fotograf das Bild auf einer Webseite veröffentlichen lässt oder seine Genehmigung zur Veröffentlichung gibt. Oder aber der Fotograf muss mit einer Weiternutzung, z.B. durch Thumbs bei Google und Co rechnen und ist sich dessen bei der Erteilung der Verwendungserlaubnis darüber im klaren und duldet somit Google / Bing und anderen Shares.
Das ist eben eine Sache, die bisher noch nicht abschließend geklärt ist; auf der sichersten Seite steht man bisher mit einem Textlink auf die andere Webseite.

(Kleine Randinfo an dieser Stelle: Das Urheberrecht an dem Bild bleibt so oder so bei dem Fotografen, auch bei Bewerbungsfotos u.Ä., die man auf CD mitnimmt. Daher ist dieser hier stets der Ansprechpartner, wie wo und wann das Bild verwendet werden darf. Außer er hat seine Bilder z.B. in einem Stock freigegeben und somit seine Rechte, gemäß Vertrag zwischen Fotograf und Betreiber, an diesen abgetreten.)