Dann habe ich mich beim Lesen der Zeile vertan:

Die Nutzungseinräumung erstreckt sich auf alle - auch unter anderen Top-Level- Domains (TLD) als der TLD de - von BILD.de betriebenen Internetangebote
Entfernt man die Gedankenstriche bleibt folgendes stehen:

Die Nutzungseinräumung erstreckt sich auf alle von BILD.de betriebenen Internetangebote
Ich las jedoch:
Die Nutzungseinräumung erstreckt sich auf alle betriebenen Internetangebote
Dementsprechend ist die Sachlage eine andere und mein restlicher Text wird obsolet. Wie schnell sich ein Fakt verändert, wenn nur 2 Worte fehlen. Gewaltig.

Wäre dem so wie ich es zuerst gelesen habe, besteht die Möglichkeit für mich den von dir genannten Denkfehler zu widersprechen. Denn dann wäre es einem Nutzer (und an dieser Stelle ist es nicht mehr wichtig, ob der Nutzer als Besucher, der den Dienst nutzt, oder aber ein registrierter Benutzer gilt, denn für mindestens eine Gruppe würde die Rechtslage gelten) sehr wohl erlaubt ohne Probleme die Artikel auf anderen Plattformen zu verteilen. Was dann wieder mit dem korrekten Sharen in Verbindung gebracht werden könnte.

Aber unter gegebenen Kontext ist deine Aussage absolut korrekt.