Neben Syls Anmerkung was noch nicht geklärt wurde, habe ich noch ein wenig weiter nachgelesen. Es ging ja um ein Bild welches auf Bild.de vorzufinden war. Aus dem Grund habe ich mir eben einmal die AGBs von Bild.de durchgelesen. Zuerst kommen einmal zwei Textpassagen, die für meine nächste "These" relevant sind:
Jetzt wird es interessant. Regel Nr.2 sollte klar sein, entweder muss das jeweilige Recht beim Nutzer liegen, oder die Lizenz sagt die benötigten Rechte zu. Jedoch ist Regel Nr.3 etwas genauer zu betrachten. Hier steht, dass das Nutzungsrecht sich auf weitere Dienstleistungen von Bild.de erstreckt. Jetzt zu meiner These, oder besser gesagt zu meiner offenen Frage:2. Der Nutzer sichert zu, dass er nur solche Texte und Bilder veröffentlicht, bzw. hochlädt oder übermittelt, für die er die dazu erforderlichen Urheber- sowie sonstige Rechte besitzt und dass auf grafischen Inhalten (z. B. Videos, Fotos, Fotoserien) abgebildete Personen, die nicht nur Beiwerk zu einer Örtlichkeit oder Teil von abgebildeten Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen sind, mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis des Erziehungsberechtigten.
3. Der Nutzer räumt BILD.de mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten in den Diensten ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Inhalte im Internet und im Printbereich vervielfältigen, verbreiten und öffentlich wiedergeben zu dürfen. Die Nutzungseinräumung erstreckt sich auf alle - auch unter anderen Top-Level- Domains (TLD) als der TLD de - von BILD.de betriebenen Internetangebote. Als Urhebernennung bezüglich der Inhalte wird der bei der Registrierung gewählte Vor- und Nachname verwendet, es sei denn, der Nutzer hat zusätzlich für die Dienste einen Nicknamen gewählt. Eine Vergütungspflicht von BILD.de wird durch die Nutzungsrechtsüberlassung nicht begründet.
Wenn Bild.de die Share-Buttons einbaut und so einen Dienst für seine eigene Dienstleistung des Teilens anbietet, werden die dafür geltenden Rechte nicht übernommen? Denn so wie es hier steht, dürfte die Verteilung ohne Konsequenzen ablaufen. Desweiteren gilt dann, wenn dem so ist: Wäre nicht der Anbieter des Dienstes dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass die jeweilige Anwendung (unabhängig davon, dass ein Dritt-Dienst genutzt wird) auch korrekt nach Recht vorgeht und in diesem Fall die Namensnennung hinzufügt? Oder ist es der Fall, dass der User selbst dafür verantwortlich ist, dass diese Angaben übernommen werden, weil es ja über einen dritten Dienst läuft?
Wichtig ist hier eben auch gilt ein bereitgestellter Dienst eines Dienstleisters (obwohl der Dienst selbst von einem Dritten stammt) als sein eigener, sodass er selbst dafür verantwortlich ist, ob es zu Rechtsverstößen kommt, oder ist dem nicht der Fall? Eventuell hat sich einer von euch schon die Nutzungsbedingungen der Shared-Buttons durchgelesen, um dort dazu einen Hinweis zu finden. Ansonsten werde ich mir das auch die Tage einmal durchlesen.
Sehr interessantes Thema (ich hoffe, ich habe jetzt nirgends schlampig nachgelesen).




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