Ich sehe das so:
Standard-Streaming: Film/Serie liegt auf einem Share-Hoster. Kunde sieht sich über Share-Hoster die Serie an. Er umgeht dabei nicht die Zugangsmechanismen der eigentliche Dienstleistung (sagen wir mal Netflix oder RTL-New etc.), sondern maximal die des Share-Hosters. Das ist aber irrelevant für die verfielfältigte Datei.
Streaming bei Sky: Selbst unter der Annahme, dass es am Ende nur noch zu einem Stream beim Endverbraucher kommt, so verwendet der ganze Prozess die Umgehung der Zugangsmechanismen und das darf in dieser Form so ausgelegt werden. Egal ob direkt oder indirekte Handlung. Dementsprechend stellt es einen anderen Tatbestand dar. Man könnte sicher dasselbe auch für Netzflix und RTL-New etc. machen, sprich "Account-Sharing" würde auf dieselbe Sache hinsausgehen wie "Cardsharing". Ob nun ein eigener Server bereit stehen würde, der sich zum Netflixangebot connected und zulässt, dass über ihn mehrere Filme gleichzeitig gesehen werden, oder aber die User sich direkt zu Netflix mit einen Account verbinden, wäre dabei unerheblich. Das ist jetzt nur ein Bsp. (wer Netflix nutzt weiß, dass man mit einem Profil immer nur einen Film/eine Serie sehen kann und nicht mehrere parallel).





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